SFG FITNESSTREFF GESUNDHEITSPARK – NEUE CORONA-REGELUNGEN AB DEM 04.12.2021

Liebes Studiomitglied,

ab Samstag, den 04.12.2021 wird die 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft treten. Auch für den Sportbetrieb wurden wieder neue Regelungen beschlossen. Diese besagen unter anderem, dass beim Indoorsport die 2G-plus-Regel für alle Personen ab 18 Jahren gilt. Demzufolge muss für jegliche Sportarten im Innenbereich neben dem bisherigen Nachweis einer Impfung oder Genesung ein tagesaktueller negativer Test vorgelegt werden.

Infolgedessen gilt bereits ab Samstag, den 04.12.2021 in unserem Fitnessstudio die 2G-plus-Regel. Der Test kann entweder kontrolliert vor Ort, was aufgrund organisatorischer und räumlicher Umstände (Tennishalle) möglich ist, in einem offiziellen Testzentrum oder im Rahmen einer betrieblichen Testung (beides nicht älter als 24 Stunden) durchgeführt werden. Tests vor Ort müssen selbst mitgebracht werden.

Von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, welche bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Dieser Status gilt ab dem Tag der Booster-Impfung. Der Nachweis der Booster-Impfung ist vorzulegen.

Im nachfolgenden Link findet Ihr zeitnahe Termine zur nächstmöglichen Booster-Impfung im Umkreis (Impfzentrum und Impfbusse):

Impfungen | Landkreis Bernkastel-Wittlich

Wir bitten um Berücksichtigung der neuen Regelung, um weiterhin allen Mitgliedern ein sicheres Umfeld zu bieten.

Wir bitten ebenfalls um Verständnis für die kurzfristige Weiterleitung dieser Informationen. Leider wurde der rechtskräftige Gesetzestext der Landesregierung erst sehr kurzfristig veröffentlicht.

Bei Fragen meldet Euch gerne in unserer Geschäftsstelle unter 06531-91199 (auch per Anrufbeantworter), im Studio unter 06531-915500 oder per E-Mail an studio [at] sfg-bks [.] de

Wir wünschen allen weiterhin viel Spaß beim Training und bleibt gesund!

Euer SFG-Team