Liebe Schwimmerinnen und Schwimmer, liebe Eltern,
wir freuen uns Euch mitteilen zu können, dass wir ab nächster Woche (KW 9) wieder ein Schwimmtraining anbieten können.
Aufgrund der andauernden Schließung des Moselbades BKS sind wir weiterhin gezwungen in andere Hallenbäder unserer Region auszuweichen.
Wir haben ab Mittwoch, 2. März 2022 die Möglichkeit erneut in der Moseltherme in Traben-Trarbach zu trainieren. Wir bedanken uns auf diesem Wege auch bei der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ganz herzlich!
Wie im letzten Jahr ist eine Teilnahme zu den jeweiligen Zeiten nur mit Voranmeldung möglich:
- Anmeldungen ausschließlich online, unter http://sfg-bks.de/anmeldung-schwimmtraining/ möglich.
- Bei Nichtteilnahme bitte schnellstmöglich die Anmeldung online stornieren, damit ggf. Teilnehmer von der Warteliste nachrücken können.
- Die Anmeldung zu den jeweiligen Gruppen ist immer erst 72 Stunden vor Trainingsstart und bis 12 Uhr am Kurstag möglich.
- Jedes Kind/ jeder Teilnehmer muss einzeln angemeldet werden.
- Das Training ist nur für Mitglieder des SFG (Abteilung Schwimmen).
- Einmalige Schnuppertraining bitte im Anmeldeportal angeben.
Folgende Trainingszeiten werden wir mittwochs in der „Moseltherme“ in Traben-Trarbach anbieten:
14.00 – 15.00 Uhr Fördergruppe 1 Kinder u. Jugendliche (bis 10 Teilnehmer)
15.00 – 16.00 Uhr Fördergruppe 2 Kinder u. Jugendliche (bis 20 Teilnehmer)
17.00 – 18.00 Uhr Leistungs-/Wettkampfschwimmer/innen Jugend
-Treffen ist immer 15 Minuten vor Trainingsbeginn – vor der „Moseltherme“
-Vor und nach den Fördergruppen bitten wir um die Hilfe einiger Eltern für das Umziehen
Das Trockentraining montags (Tennishalle – Kueser Plateau) bleibt weiterhin bestehen:
15.15 – 16.15 Uhr Schwimmer/innen Kinder u. Jugendliche
Wir bitten um Beachtung der aktuellen Hygiene- und Coronabestimmungen des Schwimmbades:
https://moseltherme.de/
Es gilt die 2G+ Regel für alle Besucher der „Moseltherme“
- Besucher müssen geimpft oder genesen und zusätzlich negativ getestet sein (Schnelltest max. 24h alt, PCR-Test max. 72h alt)
- Von der Testpflicht befreit sind:
- Besucher mit 3. Impfung
- Besucher, dessen 2. Impfung nicht länger als 3 Monate zurück liegt
- Besucher, mit Genesenenstatus innerhalb der 3-monatigen Grenze
- Ausnahmen gelten für:
- Kinder unter 12 Jahren – Keine Maßnahmen notwendig
- Schüler*innen über 12 Jahre, welche regelmäßig in der Schule getestet werden oder bereits geimpft oder genesen sind
Bei Fragen wendet Euch bitte telefonisch 06531-91199 oder per E-Mail info [at] sfg-bks [.] de an unsere Geschäftsstelle.