MITGLIEDERINFO: NEUE CORONA REGELUNGEN AB 04.12.2021!

Liebe Mitglieder und Reha-Sportler,

ab Samstag, dem 04.12.2021 tritt die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft. Diese beinhaltet die 2G+ – Regel für alle Personen ab 18 Jahre und gilt unter anderem für den Sport im Innenbereich. Kinder unter 12 Jahren sind, wie bisher, von den Maßnahmen ausgenommen. Kinder zwischen 12 und 17 Jahren können unter Einhaltung der 3G-Regel wie bisher am Sportbetrieb teilnehmen. Zusätzlich tritt wieder eine Quadratmeterbegrenzung von 10 qm² pro Person in Kraft.

Vorgehensweise für die Teilnahme am Sportbetrieb 2G+ (Personen ab 18 Jahren):

  • – Teilnahme nur für Personen, die geimpft oder genesen sind
  • – Zusätzliche Testpflicht
    • – Vorlage einer Bescheinigung eines Testcenters oder einer betrieblichen Testung mit negativem Ergebnis (nicht älter als 24 Stunden)
    • – Keine Selbsttests vor Ort möglich!
  • – Ausnahmen gelten für Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben (keine zusätzliche Testpflicht nötig!). Dieser Status gilt ab dem Tag der Booster-Impfung. Der Nachweis der Booster-Impfung ist vorzulegen.
  • – Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen der Gebäude

Vorgehensweise für die Teilnahme am Sportbetrieb 3G (Personen 12-17 Jahre):

  • – Teilnahme für Personen, die geimpft oder genesen sind
  • – Teilnahme für max. 25 nicht-immunisierte Personen pro Gruppe mit tagesaktuellem, negativen Testergebnis
    • – Vorlage einer Bescheinigung eines Testcenters mit negativem Ergebnis (bevorzugt)
    • – Selbsttest vor Ort unter Aufsicht der Übungsleiter/innen
  • – Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen der Gebäude

Wir bitten um Verständnis, dass die Selbsttests vor Ort aufgrund organisatorischer Gründe nicht durchgeführt und akzeptiert werden können. Diese werden nur im Bereich des Jugend- und Kindertrainings aufgrund der geringeren Gruppenstärken akzeptiert. Bescheinigungen von Testzentren werden aber bevorzugt!

Im nachfolgenden Link findet Ihr zeitnahe Termine zur nächstmöglichen Booster-Impfung im Umkreis (Impfzentrum und Impfbusse):

Impfungen | Landkreis Bernkastel-Wittlich

Wir bitten um Berücksichtigung der neuen Regelung, um weiterhin allen Mitgliedern und Teilnehmenden ein sicheres Umfeld zu bieten.

Wir bitten ebenfalls um Verständnis für die kurzfristige Weiterleitung dieser Informationen. Leider wurde der rechtskräftige Gesetzestext der Landesregierung erst sehr kurzfristig veröffentlicht.

Bei Fragen meldet Euch gerne in unserer Geschäftsstelle unter 06531-91199 (auch per Anrufbeantworter) oder per E-Mail an info [at] sfg-bks [.] de

Wir wünschen allen weiterhin viel Spaß in den verschiedenen Gruppen und bleibt gesund!

Euer SFG-Team